Häu­fig gestell­te Fragen

Wenn es um die Gesund­heit geht, kann man nicht zu früh star­ten. Schon im Alter von 4 bis 6 Jah­ren, kann eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Kon­trol­le erfol­gen. Wir bera­ten Sie, ob eine Behand­lung nötig ist und wie eine sol­che The­ra­pie aus­se­hen kann. 

Bei ganz jun­gen Pati­en­ten kön­nen Gebis­s­ent­wick­lungs­stö­run­gen oft noch durch bestimm­te Übun­gen (z.B. beim Logo­pä­den) oder durch ein Abge­wöh­nen von Habits beho­ben werden.

In Ein­zel­fäl­len ist es erfor­der­lich, bereits im Milch­ge­biss bzw. im frü­hen Wech­sel­ge­biss The­ra­pie­maß­nah­men mit dem Ein­satz indi­vi­du­ell ange­fer­tig­ter Gerä­te ein­zu­lei­ten. Dazu gehört das Offen­hal­ten einer Lücke bei früh­zei­ti­gem Milch­zahn­ver­lust oder auch die etwas umfang­rei­che­re The­ra­pie im Rah­men einer sog. Früh­be­hand­lung, wodurch Wachs­tums­hem­mun­gen beho­ben oder eine Trauma­pro­phy­la­xe betrie­ben wer­den kann.

Ziel ist es, durch eine kurz­zei­ti­ge Anwen­dung kie­fer­or­tho­pä­di­scher Maß­nah­men, eine regu­lä­re Gebis­s­ent­wick­lung zu gewähr­leis­ten und so Schä­den für Hart- bzw. Weich­ge­we­be zu vermeiden. 

Bei einer kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behand­lung wer­den Zahn- und/oder Kie­fer­fehl­stel­lun­gen beho­ben. Die Behand­lung erfolgt mit her­aus­nehm­ba­ren und fest­sit­zen­den Gerä­ten, häu­fig in zeit­lich abge­stimm­ter Fol­ge auch kombiniert. 

In der Regel beginnt eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung nicht vor Beginn der zwei­ten Wechels­ge­bis­s­pe­ri­ode, d.h. erst wenn die klei­nen blei­ben­den Backen­zäh­ne oder der Eck­zahn durch­bricht. Dies kann selbst­ver­ständ­lich bei jedem Pati­en­ten anders sein aber nor­mal­wei­se liegt die­se Pha­se zwi­schen dem 10. und dem 12. Lebensjahr. 

Habits bezeich­net in der Kie­fer­or­tho­pä­die Ange­wohn­hei­ten, die die nor­ma­le Gebis­s­ent­wick­lung stö­ren kön­nen. Extre­me Zahn-oder Kie­fer­fehl­stel­lun­gen kön­nen die Fol­ge sein. 

Zu die­sen Habits gehören: 

  • Exzes­si­ves Lut­schen an Dau­men oder Schnul­ler auch nach dem 3ten Lebensjahr
  • Lip­pen­sau­gen
  • Zun­gen­pres­sen
  • Wangen- oder Zun­gen­bei­ßen oder –sau­gen
  • Offe­ne Mund­hal­tung und Mundatmung
  • Bru­xis­mus /Knirschen

Bei einer myo­funk­tio­nel­len Stö­rung liegt eine Mus­kel­funk­ti­ons­stö­rung im Mund- und Gesichts­be­reich vor, die oft auch mit Pro­ble­men in der Kör­per­span­nung und –hal­tung ver­bun­den ist. Bedingt durch vie­le ver­schie­de­ne Fak­to­ren, wie fal­sche Lutsch- und Nuckel­ge­wohn­hei­ten, oder feh­ler­haf­te Bewe­gungs­mus­ter von Lip­pen und Zun­ge, kann eine myo­funk­tio­nel­le Stö­rung unter­schied­li­che Erschei­nungs­bil­der auf­wei­sen. Hier sein nur eini­ge genannt:

  • Offe­ne Lippenhaltung
  • Spei­chel im Mundwinkel
  • Zun­ge liegt zwi­schen den Zähnen
  • Sprach­stö­run­gen wie Lispeln

Durch die Zusam­men­ar­beit mit einem Logo­pä­den kön­nen sol­che Stö­run­gen beho­ben wer­den, oft auch in Kom­bi­na­ti­on mit Ihrem Kie­fer­or­tho­pä­den. Wir bera­ten Sie gerne. 

Ihr Bauch­ge­fühl sagt Ihnen, Sie sol­len sich eine zwei­te Mei­nung einholen?

Sie kön­nen ger­ne einen unver­bind­li­chen Bera­tungs­ter­min ver­ein­ba­ren und die zwei­te oder auch drit­te Mei­nung bei uns einholen.

In unse­rer umfas­sen­den Bera­tung kon­zen­trie­ren wir uns auf Ihre indi­vi­du­el­len Wün­sche und erklä­ren Ihnen alle mög­li­chen The­ra­pie­al­ter­na­ti­ven. Aber Sie ent­schei­den ganz allein. 

In der Regel erfolgt eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Behand­lung über die Kran­ken­kas­sen nur bei Kin­dern bis zum 18ten Lebens­jahr. In Aus­nah­me­fäl­len kann aller­dings auch eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Kor­rek­tur im Erwach­se­nen­al­ter von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men wer­den. Bei extre­men Zahn-und Kie­fer­fehl­stel­lun­gen, die nur kom­bi­niert kieferorthopädisch- kie­fer­chir­ur­gisch beho­ben wer­den kön­nen und in die kie­fer­or­tho­pä­di­sche Indi­ka­ti­ons­grup­pe (KIG) ein­ge­stuft wer­den, kön­nen von der Kran­ken­kas­se nach gut­ach­ter­li­cher Zustim­mung über­nom­men werden. 

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