Wenn es um die Gesundheit geht, kann man nicht zu früh starten. Schon im Alter von 4 bis 6 Jahren, kann eine kieferorthopädische Kontrolle erfolgen. Wir beraten Sie, ob eine Behandlung nötig ist und wie eine solche Therapie aussehen kann.
Bei ganz jungen Patienten können Gebissentwicklungsstörungen oft noch durch bestimmte Übungen (z.B. beim Logopäden) oder durch ein Abgewöhnen von Habits behoben werden.
In Einzelfällen ist es erforderlich, bereits im Milchgebiss bzw. im frühen Wechselgebiss Therapiemaßnahmen mit dem Einsatz individuell angefertigter Geräte einzuleiten. Dazu gehört das Offenhalten einer Lücke bei frühzeitigem Milchzahnverlust oder auch die etwas umfangreichere Therapie im Rahmen einer sog. Frühbehandlung, wodurch Wachstumshemmungen behoben oder eine Traumaprophylaxe betrieben werden kann.
Ziel ist es, durch eine kurzzeitige Anwendung kieferorthopädischer Maßnahmen, eine reguläre Gebissentwicklung zu gewährleisten und so Schäden für Hart- bzw. Weichgewebe zu vermeiden.
Bei einer kieferorthopädischen Behandlung werden Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen behoben. Die Behandlung erfolgt mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten, häufig in zeitlich abgestimmter Folge auch kombiniert.
In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung nicht vor Beginn der zweiten Wechelsgebissperiode, d.h. erst wenn die kleinen bleibenden Backenzähne oder der Eckzahn durchbricht. Dies kann selbstverständlich bei jedem Patienten anders sein aber normalweise liegt diese Phase zwischen dem 10. und dem 12. Lebensjahr.
Habits bezeichnet in der Kieferorthopädie Angewohnheiten, die die normale Gebissentwicklung stören können. Extreme Zahn-oder Kieferfehlstellungen können die Folge sein.
Zu diesen Habits gehören:
Bei einer myofunktionellen Störung liegt eine Muskelfunktionsstörung im Mund- und Gesichtsbereich vor, die oft auch mit Problemen in der Körperspannung und –haltung verbunden ist. Bedingt durch viele verschiedene Faktoren, wie falsche Lutsch- und Nuckelgewohnheiten, oder fehlerhafte Bewegungsmuster von Lippen und Zunge, kann eine myofunktionelle Störung unterschiedliche Erscheinungsbilder aufweisen. Hier sein nur einige genannt:
Durch die Zusammenarbeit mit einem Logopäden können solche Störungen behoben werden, oft auch in Kombination mit Ihrem Kieferorthopäden. Wir beraten Sie gerne.
Ihr Bauchgefühl sagt Ihnen, Sie sollen sich eine zweite Meinung einholen?
Sie können gerne einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren und die zweite oder auch dritte Meinung bei uns einholen.
In unserer umfassenden Beratung konzentrieren wir uns auf Ihre individuellen Wünsche und erklären Ihnen alle möglichen Therapiealternativen. Aber Sie entscheiden ganz allein.
In der Regel erfolgt eine kieferorthopädische Behandlung über die Krankenkassen nur bei Kindern bis zum 18ten Lebensjahr. In Ausnahmefällen kann allerdings auch eine kieferorthopädische Korrektur im Erwachsenenalter von den Krankenkassen übernommen werden. Bei extremen Zahn-und Kieferfehlstellungen, die nur kombiniert kieferorthopädisch- kieferchirurgisch behoben werden können und in die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) eingestuft werden, können von der Krankenkasse nach gutachterlicher Zustimmung übernommen werden.